Wichtiger Hinweis für Heilsuchende


Mit dieser Arbeit und Verbundenheit zu diesem Zentrum, sehe ich selbst dies als meine Verpflichtung und Verantwortung an, den Heilsuchenden Patienten daraufhin hinzuweisen:

Das ich nach dem Urteil des BVG vom 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03), dazu verpflichtet bin, keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetze und lt. Gesetz keine Diagnosen stellen darf.